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Ambulanter therapeutischer Fachdienst

Ambulanter therapeutischer Fachdienst und sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Harderstr. 35
85049 Ingolstadt
T 0841 4913 350
leitung.therapeuten.ff[at]pz-in.de 
Ansprechpartnerin: Alexandra Brandl

Anfahrtsbeschreibung

 

Unsere Therapieangebote

> bei Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
> bei Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen 
> bei Lese- Rechtschreibproblemen/Legasthenie
> bei Rechenschwäche/Dyskalkulie
> bei sozialen Problemen (Sozialtraining)
> bei Autismus-Spektrum-Störungen
> bei Entwicklungsproblemen

Die jeweilige Therapie findet orientiert am Kind in der Kleingruppe oder als Einzelmaßnahme statt. Die Probleme des Kindes erfassen erfahrungsgemäß sehr schnell die gesamte Familie. Deshalb ist die begleitende Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie die Grundvoraussetzung unserer therapeutischen Arbeit. 

 

 

"Ich bin nicht anders als die Anderen, ich bin anders als die Gleichen."

Michael Linzing

 

 

Unser Ziel

Ziel unserer Arbeit ist die ganzheitliche und individuelle Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien.

Im ambulanten therapeutischen Fachdienst bieten wir Hilfe und Fördermöglichkeiten für Kinder mit Entwicklungsproblemen und/oder schulischen Problemen an.

Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen.

 

Was sonst noch wichtig ist

Kostenträger sind die Träger der örtlichen Jugendhilfe (Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII für ambulante Hilfen und Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII) und die Sozialhilfeträger/Bezirk Oberbayern (ambulante isolierte heilpädagogische Maßnahme gemäß § 53 SGB XII).                                                                                                     

Die Bewilligung der Maßnahmen setzt eine ärztliche/fachärztliche Begutachtung voraus. Danach beantragen die Eltern die geeignete Hilfsmaßnahme. Wir arbeiten eng mit den Jugendhilfeträgern/Jugendämtern in den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen, der Stadt Ingolstadt und dem Bezirk Oberbayern zusammen.

Das Pädagogische Zentrum vergibt die SPFH-Plätze nicht direkt an die Eltern. Eltern beantragen die Maßnahme beim Jugendamt, das dann die Plätze bei verschiedenen Trägern, unter anderem dem Pädagogischen Zentrum, vergibt.